Wenn ein Werke geschaffen werden, Sie diese in Auftrag geben, müssen Nutzungsrechte eingeräumt werden
(UrhG §31). Erst dann darf die Illustration auf die von Ihnen gewünschte Weise genutzt werden.
Die Urheberrechte am geschaffenen Werk verbleiben immer im Eigentum des Urhebers (mir).
Urheberrechte können in Deutschland nicht auf andere übertragen werden.
So hat es der Gesetzgeber vorgesehen und so ist es im Urheberrecht festgehalten.
Die Rechnungssumme setzt sich aus Werkvergütung und Nutzungsrechtvergütung zusammen, diese zwei Punkte sind unmittelbar miteinander verknüpft.
Die Illustration wird reproduzieren und damit werden z.B. Produkte bedrucken und verkauft.
Sie schafft für Sie Mehrwert.
Da die Illustration reproduzierbar ist, hat der Gesetzgeber hier einen Schutz für die Urheber eingeräumt,
der Urheber wird einmal bezahlt. Die Illustration ist nun reproduzier und nutzbar.
Der Urheber wurde nur einmal tätig.
Anders verhält es sich wenn z.B. ein Produkt angefertigt wird, das im Original ausgehändigt wird und nicht reproduzierbar ist.
Als Beispiel eine Wandmalerei, hier wird das Original verkauft und bezahlt. Die Rechte an dem Bild bleiben bei dem Urheber (mir). Möchten Sie nun ein weiteres Wandbild, gibt es einen neuen Auftrag mit erneuter Bezahlung.
Anders verhält es sich mit den Illustrationen, sie wurden einmal erstellt und können nun vervielfältigt werden.
Dadurch, dass vor Arbeitsbeginn genau festgelegt wird, was Sie mit der Illustration machen dürfen und was nicht, herrscht für beide Seiten Klarheit. Die Nutzungsrechte lassen sich ganz individuell an deine Wünsche anpassen. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen einfachen und exklusiven Nutzungsrechten.
Werden einfache Nutzungsrechte eingeräumt, darf der Urheber die Illustration auch selber nutzen, weiteren Kunden daran Nutzungsrechte einräumen. Möchten Sie das nicht, benötigen Sie exklusive Nutzungsrechte.
Dann dürfen Sie alleine die Illustration auf die vereinbarte Weise verwenden. Weiter wird die zeitliche und räumliche Nutzung, sowie der Nutzungsumfang festgelegt. All diese Komponenten ergeben den für Sie passenden Nutzungsumfang und sind ganz individuell auf das jeweilige Projekt abgestimmt.
Sie zahlen nur die Rechte die Sie wirklich brauchen.
Je mehr die Nutzung umfasst, desto höher die Kosten.
Je geringer der Nutzungsumfang ist, desto niedriger ist auch der Preis.
Noch Fragen?
Scheuen Sie nicht, mich anzusprechen, gerne besprechen wir alles in Ruhe.
Unter diesem Link finden Sie den Gesetzestext des Urheberrechtsgesetzes zum Thema.